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Wir freuen uns über jeden Besucher, der sich für die Thematik unserer Veranstaltung interessiert! |
zuständige Ordnungsbehörde:
Verbandsgemeinde Wirges
zuständige Aufsichtsbehörde: Kreisverwaltung Westerwald Abtlg. Jagd und Waffenwesen
KrWaffKontrG (KWKG) zuständige Behörden: Wirtschaftsministerium BMWi - Referat FB 8
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA |
Teilnahmebedingungen für Besucher | |
Es handelt sich um eine Fachveranstaltung bei der gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen von besonderer Relevanz sind. Jeder Besucher verpflichtet sich im Rahmen des abgeschlossenen Veranstaltungsbesuchsvertrages, die Teilnahmebedingungen genauestens zu beachten. Die Fachveranstaltung ermöglicht einem historisch-wissenschaftlich tätigen Personenkreis (Militärhistorikern, Museumskuratoren, Fachbuchautoren und seriösen Sammlern), sich zu informieren oder - unter strenger Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen - originale militärhistorische und zeitgeschichtliche Objekte zur Anlage oder Ergänzung einer Museumsausstellung oder kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung zu erwerben oder Doppelstücke zu verkaufen. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen. Personen, die durch ihre Kleidung oder in anderer Weise ihrer politischen oder weltanschaulichen Gesinnung Ausdruck verleihen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Während der Veranstaltung übt die Ausstellungsleitung auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Gemäß §1004(1) BGB und §123 StGB kann die Ausstellungsleitung ohne besondere Gründe jedem beliebigen Dritten das Betreten der Halle verbieten. Dies gilt insbesondere, wenn der Besucher nicht der Zielgruppe angegehört, sowie bei störendem Verhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen. Der Verkauf/Tausch/Ankauf darf ausschließlich innerhalb der Halle stattfinden. Verkaufs- und Tauschgeschäfte im Parkplatzbereich sind nicht erlaubt. Als Aussteller werden nur Mitglieder des Geschichtsverein Siershahn e.V. zugelassen. Das Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen ist verboten. Wird in einem Einzelfall die Aufnahme ausnahmsweise gestattet, so kann daraus nicht geschlossen werden, dass damit auch die Veröffentlichung und Verbreitung gestattet ist. Der Veranstalter und alle an der Veranstaltung teilnehmenden Aussteller widersprechen hiermit jeder Verwendung und Veröffentlichung von Foto-, Videomaterial und Tonaufzeichnungen und der Verwendung und Weitergabe ihrer Daten. Pressevertreter müssen sich im Vorfeld der Veranstaltung schriftlich akkreditieren. Für Zuwiderhandlungen gilt unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung (§22 KUG, §201 StGB ...) eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro als vereinbart. Das Auslegen, Plakatieren und Verteilen von Informationsmaterial ist (auch im Parkplatzbereich) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ausstellungsleitung zulässig. Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer, ebenso wie deren Miniaturen, Bandstege, Knopflochschleifen und Bandschnallen, dürfen gemäß § 14 Abs. 3 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen nur an Berechtigte abgegeben werden. Als Berechtigte gelten hierbei neben den Beliehenen auch alle diejenigen Personen, die im Besitz einer Sammelgenehmigung sind. Diese Sammelgenehmigung erteilt auf Anfrage die jeweils zuständige Behörde. (Die Zuständigkeit ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.) Gegenstände, die mit NS-Symbolen versehen sind, stellen wichtige Dokumente der Zeitgeschichte dar, denn sie dokumentieren in besonderer Weise den verbrecherischen Mißbrauch militärischer Macht im Dritten Reich. Aussteller und Besucher verpflichten sich zur strikten Beachtung der §§ 86 und 86a StGB in ihrer neuesten Fassung, wonach Gegenstände mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen lediglich zum Zwecke der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder der Anlage oder Ergänzung einer militärhistorischen, militärtechnischen oder uniform- und ordenskundlichen Sammlung/Forschung erworben werden dürfen. Um dem Willen des Gesetzgebers genüge zu tun, wonach NS-Kennzeichen aus dem öffentlichen Erscheinungsbild verbannt sein sollen, werden diese von den Ausstellern durch Überkleben unkenntlich gemacht. Kopien, Objekte von politischen Organisationen, NS-Propagandamaterial usw. sind als Ausstellungsgut vom Veranstalter nicht zugelassen. Der Verkauf von Waffen erfolgt nur nach den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen (WaffG, KrWaffKontrG), d.h. meldepflichtige Waffen werden ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung in Verbindung mit dem Personalausweis, nichtmeldepflichtige Schusswaffen (Luftgewehre und einschüssige Vorderlader) sowie Blankwaffen ausschließlich gegen Altersnachweis an Personen über 18 Jahren abgegeben (siehe unten). Die angebotenen Deko-Waffen und Deko-Munition entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen zum legalen Erwerb durch Personen über 18 Jahre innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich nicht mehr um Schusswaffen/Munition im Sinne des WaffG, KrWaffKontrG bzw. Sprengstoffgesetzes. Sie sind weder als Schusswaffe/Munition tauglich noch wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen (siehe unten). Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen - die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen. - die Veranstaltung zeitlich zu verlegen. - die Veranstaltung zu verkürzen. Muss die Veranstaltung infolge von Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind (höhere Gewalt oder behördliche Anordnung) geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters Geschichtsverein Siershahn e.V. Hier gelangen Sie zu den einzelnen Vorschriften des Waffengesetz (WaffG) Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) | |
Für unsere ausländischen Gäste: | |
Die Sammlungsgegenstände werden auf unserer Veranstaltung ausschließlich nach den deutschen Gesetzen (WaffG, KWKG, §§ 86, 86a StGB usw.) an Historiker, Museen und seriöse Sammler verkauft. Ausländische Besucher können meldepflichtige Schusswaffen nur auf dem Versandweg erhalten, nachdem die notwendigen in- und ausländischen Bewilligungen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Staaten die Einfuhr bzw. Ausfuhr, der Besitz, Kauf, Verkauf oder Gebrauch von bestimmten Gegenständen gesetzlich beschränkt, besteuert, lizensiert oder sogar ganz verboten ist. Die zuständigen Wirtschaftsministerien geben Ihnen bei rechtlichen Unklarheiten gerne Auskunft über die relevanten Vorschriften. |
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